wesentliche Begriffe in einfacher Sprache erklärt.
115 terms
Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft im Aufhebungsvertrag vereinbart.
Bundesagentur für Arbeit: verwaltet ALG I und Arbeitsvermittlung.
Genehmigung für Nicht-EU-Bürger zur Arbeit in Deutschland.
ALG I: beitragsabhängig. ALG II/Bürgergeld: bedarfsorientiert.
Rechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Pflichtdokument des Arbeitgebers bei Ausscheiden eines Mitarbeiters. Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis.
Behörde für Bürgergeld (ALG II) und Arbeitsvermittlung.
Gesetzlicher Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung durch den Arbeitgeber.
Staatlich gefördertes Modell, bei dem Arbeitgeber Arbeitszeiten reduzieren statt Mitarbeiter zu entlassen. Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld (ca. 60–67 % des Nettolohnausfalls).
Anfangszeitraum eines Arbeitsverhältnisses (3–6 Monate), in dem das Arbeitsverhältnis mit 2-wöchiger Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Die Probezeit beträgt 6 Monate.